Insbesondere für den Mittelstand ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) eine häufig gewählte Gesellschaftsform. Grund hierfür ist, dass die GmbH & Co. KG eine Reihe von Vorteilen gegenüber der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG), aber auch gegenüber einer „normalen“ Kommanditgesellschaft (KG) bietet.
Unter Freiberuflern ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sicherlich die wohl beliebteste Rechtsform in Deutschland
Ein Schwerpunkt der Kanzlei PANTHEN RECHTSANWÄLTE ist die Vertretung von Mandanten bei der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Wenn sich zwei oder mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen, um gemeinsam Immobilienvermögen zu erwerben, zu verwalten und später ggf. wieder zu veräußern, spricht man von einer sog. Grundstücks-GbR.
Nicht nur Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater können sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen (lesen Sie hierzu auch unseren Artikel – „Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Rechtsform der Freiberufler“). Auch zwischen Ehegatten kann eine GbR bestehen. Nicht selten kommt es in der Praxis vor, dass Ehegatten bewusst eine gemeinsame GbR gründen, um beispielsweise über diese Immobilienvermögen zu erwerben, zu veräußern oder zu verwalten (lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „Grundstücks-GbR“). Daneben gibt es aber auch immer wieder Fälle, in denen Ehegatten – oftmals ohne, dass es ihnen tatsächlich bewusst ist – eine sog. Ehegatteninnengesellschaft bilden.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Panthen ist Schiedsrichter beim Ständigen Schiedsgericht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Auseinandersetzung freiberuflicher Praxen. Darüber hinaus leitet Rechtsanwalt Dr. Thomas Panthen selbständige Schiedsverfahren als Einzelschiedsrichter und vertritt Schiedsparteien in Verfahren vor Schiedsgerichten.