Erbrecht - Kanzlei PANTHEN® RECHTSANWÄLTE

Testament und Gestaltung

Viele Menschen möchten noch zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod passiert und errichten daher ein Testament. Insbesondere dann, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist oder mehrere Personen unterschiedlich bedacht werden sollen, gestaltet sich die Erstellung eines Testamentes für juristische Laien jedoch oftmals schwierig. Die Kanzlei PANTHEN RECHTSANWÄLTE unterstützt ihre Mandanten bei der Testamentsgestaltung. 

Testamentsvollstreckung

In Testamenten und Erbverträgen wird häufig eine sog. Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Kanzlei PANTHEN RCHTSANWÄLTE berät ihre Mandanten, in welchen Fällen diese Anordnung sinnvoll ist und was hierbei beachtet werden sollte. Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Dr. Thomas Panthen für seine Mandanten auch selbst als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.  

Pflichtteilsansprüche im Erbrecht

Im Falle einer Enterbung durch den Erblasser stellt sich in der Regel für denjenigen, der enterbt wurde, immer die Frage nach der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Für die Durchsetzung dieser Ansprüche ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe oftmals notwendig.